Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Snow Academy Austria

Snow Academy Austria
A - 6373 Jochberg
Oberhausenweg 2b

 

1. Über Snow Academy Austria

Bei Snow Academy Austria kaufen Sie Reisen und Dienstleistungen unter den folgenden Bedingungen:

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen sind in zwei Teile gegliedert:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Reisen gelten
  • Erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen, die Arbeitsvermittlung und/oder Ausbildung beinhalten

2.1 Bestellung/Anmeldung

Bestellungen und Anmeldungen erfolgen telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website und sind bindend, sobald Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten. Mit der Bestellung oder Anmeldung stimmen Sie den AGB zu. Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein.

2.2 Preise

Die Preise beinhalten alle im Reiseangebot aufgeführten Dienstleistungen. Zusatzkosten wie Visa, Pässe, Impfungen und Versicherungen sind nicht enthalten, sofern nicht anders angegeben.

2.3 Zahlung und Anzahlung

Eine Anzahlung von 800 Euro ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zu leisten. Die vollständige Zahlung ist spätestens 60 Tage vor Abreise fällig.

2.3.1 Anzahlung für Skireisen

40% Anzahlung bei Buchung. Restzahlung spätestens 60 Tage (innerhalb der EU) oder 90 Tage (außerhalb der EU) vor Reisebeginn.

2.4 Änderungen von Buchungen

Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden. Änderungen innerhalb von 60 bzw. 90 Tagen vor Abreise gelten als Stornierungen.

2.5 Stornierung

Je nach Zeitraum der Stornierung gelten unterschiedliche Bedingungen. Keine Erstattung bei kurzfristiger Stornierung.

2.6 Versicherung

Eine Reiseversicherung wird dringend empfohlen. Skifahren und Snowboarden gelten als Risikosportarten und werden nicht immer abgedeckt.

2.7 Transport und Gepäck

Transport per Bus oder Flugzeug. Gepäckgrenzen müssen eingehalten werden. Snow Academy Austria übernimmt keine Haftung für Gepäckverluste.

2.8 Unterkunft und Verpflegung

Check-in am Ankunftstag ab Mittag. Frühstück ab dem Morgen nach der Ankunft. Zimmer am Abreisetag morgens zu räumen.

2.9 Wetter- und Schneeverhältnisse

Snow Academy Austria übernimmt keine Verantwortung für Schneeverhältnisse oder Wetterbedingungen.

2.10 Eigene Verantwortung

Teilnehmer müssen Regeln und Vorschriften befolgen. Verantwortung für Reisepapiere, Gesundheit und Verhalten liegt beim Teilnehmer.

2.11 Haftung von Snow Academy Austria

Snow Academy Austria haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse oder Wetterbedingungen. Teilnahme an Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.

2.12 Haftung von Fluggesellschaften

Verlust oder Beschädigung von Gepäck muss direkt der Fluggesellschaft gemeldet werden.

2.13 Beschwerden

Beschwerden müssen umgehend und schriftlich bei Snow Academy Austria gemeldet werden. Nach der Reise sind Reklamationen innerhalb von 2 Wochen einzureichen.

2.14 Druckfehler vorbehalten

Snow Academy Austria behält sich das Recht auf Druckfehler in allen Medien vor.

 

3. Erweiterte Bedingungen (bei Arbeitsvermittlung und Ausbildung)

3.1 Anmeldungen und Bestellungen

Endgültige Bestätigung erfolgt erst nach positivem Aufnahmegespräch.

3.2 Jobgarantie

Jobgarantie bedeutet Arbeitsplatzgarantie bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Snow Academy Austria ist nicht Arbeitgeber.

3.3 Transport

Transport vor, während und nach der Arbeitszeit liegt in eigener Verantwortung.

3.4 Skiausrüstung und Kleidung

Eigene Skiausrüstung und Kleidung müssen selbst organisiert werden.

3.5 Praktisches am Zielort

Arbeitsbedingungen werden zwischen Skischule und Lehrer geregelt, Snow Academy Austria ist nicht verantwortlich.

3.6 Versicherung

Teilnehmer müssen selbst für eine ausreichende Versicherung sorgen.

3.7 Ski- und Snowboardlehrerausbildung

Die Ausbildungen werden von anerkannten Verbänden durchgeführt. Snow Academy Austria übernimmt keine Verantwortung für Ausbildungsergebnisse.

3.8 Eigene Verantwortung

Sprachkenntnisse und Skifähigkeiten müssen vor Ausbildungsbeginn vorhanden sein.

3.9 Verpflichtungen von Snow Academy Austria

Snow Academy Austria hilft bei der Vermittlung an Arbeitgeber, ist aber selbst kein Arbeitgeber. Haftungsausschluss bei externen Problemen.